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Paratuberkulose
Die Paratuberkulose, auch John´sche Krankheit genannt, ist eine bakteriell bedingte Infektionskrankheit vornehmlich bei Wiederkäuern (Rind, Schaf, Ziege), aber auch bei verschiedensten Wildtierarten. Ihr Vorkommen ist weltweit verbreitet. In Deutschland gehört die Paratuberkulose des Rindes zu den meldepflichtigen Erkrankungen.
Die Krankheit zeichnet sich durch eine lange Inkubationszeit aus, d. h. von der Aufnahme des Erregers bis zum Ausbruch klinischer Erscheinungen kann es bis zu zehn Jahre andauern. Auslöser sind insbesondere Belastungen wie die Zeiträume gegen Ende der Trächtigkeit oder kurz nach dem Abkalben.
Das typische Krankheitsbild beim Rind zeigt einen chronischen Verlauf, der mit verminderter Milchleistung und herabgesetzter Fruchtbarkeit einhergeht und im fortgeschrittenen Stadium durch zunehmende Abmagerung und unstillbaren, wässrigen Durchfall mit normalen Fressverhalten gekennzeichnet ist. Die Paratuberkulose (ParaTb) gilt als unheilbar.
Der Erreger, das Mycobacterium avium subspecies paratuberculosis (MAP), ist ein Bakterium, welches sehr widerstandsfähig gegenüber Umwelteinflüssen ist und eine hohe Überlebensfähigkeit zum Beispiel in Wasser, Böden und Gülle besitzt. Infizierte Tiere scheiden den Erreger hauptsächlich über den Kot aus, aber auch über Milch, Harn und Sperma.
Die Einschleppung des Erregers in einen bis dahin freien Wiederkäuer-Bestand geschieht in der Regel durch Zukauf eines infizierten, aber noch unauffälligen Tieres. Entscheidend für die Verbreitung der Erkrankung ist hierbei, dass diese äußerlich gesunden, aber dennoch infizierten Tiere, den Erreger unregelmäßig ausscheiden und damit andere Tiere anstecken können.
Grundsätzlich können sich Rinder aller Altersklassen mit MAP infizieren. Der Zeitpunkt der Erregeraufnahme ist aber für den weiteren Verlauf des Geschehens entscheidend. Je jünger das Rind, desto empfänglicher ist es für eine dauerhafte Infektion mit späterem Ausbruch der klinischen Erkrankungen. Insbesondere gelten Kälber in den ersten Lebenswochen und -monaten als sehr empfänglich.
Der Hauptübertragungsweg findet bei Neugeborenen durch die Aufnahme von erregerhaltigem Kolostrum statt und durch die Verfütterung von Milch, die nicht oder nur unzureichend erhitzt und mit erregerhaltigem Kot kontaminiert ist. Zu einem geringen Teil kann die Infektionsübertragung bereits während der Trächtigkeit über den fetalen Kreislauf auf den Fötus erfolgen. Weitere Ansteckungsquellen sind kontaminierte Weiden, Futtermittel (Silage) und Einstreu sowie Arbeitskleidung, die mit Kot infizierter Tiere in Berührung kam.
Obwohl in betroffenen Herden nur vereinzelt Tiere mit den klinischen Erscheinungen erkranken, ist die Paratuberkulose aufgrund der langen Inkubationszeit und den daraus resultierenden Leistungseinbußen von hoher wirtschaftlicher Bedeutung in Rinderbeständen anzusehen.
Neben der Bedeutung als Tierkrankheit wird die Paratuberkuloseinfektion durch den Verzehr von Milch als Lebensmittel seit langem als mögliche Infektionsquelle für die chronische Darmerkrankung „Morbus Crohn“ des Menschen diskutiert. Die Forschungsergebnisse hierzu sind allerdings widersprüchlich und lassen bisher keine sichere Abschätzung eines möglichen Risikos zu.
Diagnostik
Aufgrund des langsamen und chronischen Verlaufs der Krankheit in Kombination mit den momentan zur Verfügung stehenden Untersuchungsverfahren können infizierte Rinder trotz einer frühen Infektion im Alter eines Kalbes über einen längeren Zeitraum nicht identifiziert werden.
Erst zum Ende der langen Inkubationszeit kommt es zu einer massiven Vermehrung des MAP in der Darmschleimhaut. Die Ausscheidung des Erregers erfolgt hierbei wellenartig und zeichnet sich vor allem zu Beginn der Krankheit mit einer fehlenden Dauerausscheidung aus. Dies hat zur Folge, dass der Erregernachweis nicht immer gegeben ist, sondern erst mit Einsetzen derjenigen klinischen Erscheinungen, die mit starkem Durchfall einhergehen.
Als mögliche Untersuchungsverfahren zum direkten Erregernachweis stehen die Bakterienkultur oder der Genomnachweis (PCR) zur Verfügung. Ist der Erregernachweis geführt, gilt der Bestand als mit Paratuberkulose sicher infiziert und unterliegt der Meldepflicht.
Ein weiteres, aber indirektes Untersuchungsverfahren besteht in der Untersuchung von Blut- oder Milchproben auf vorhandene Antikörper gegenüber dem MAP. Mit Fortschreiten der Infektion bilden betroffene Tiere Antikörper, deren Nachweis mit Hilfe eines ELISA erfolgt. Mit der Nutzung des ELISA-Verfahrens werden vor allem infizierte Tiere in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium jedoch ohne auffällige klinische Symptome gefunden.
Niedersächsisches MAP-Verminderungsprogramm
Im Vorfeld zur unten stehenden Verordnung wurde bereits seit Herbst 2016 ein freiwilliges Untersuchungsverfahren für Rinderhalter mit finanzieller Unterstützung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse eingerichtet. Das Kontrollprogramm beinhaltet neben der Untersuchung auf vorhandene Antikörper bei Rindern über 24 Monate stringente Hygiene- und Managementmaßnahmen zur Verhinderung von Neuinfektionen. Ebenso ist eine Beratungsverpflichtung mit dem Hoftierarzt vorgesehen, um in Zusammenarbeit einen betriebsspezifischen Paratuberkuloseminimierungsplan aufzustellen.
Niedersachsenweit beteiligten sich bisher ca. 30 Prozent der Rinder haltenden Betriebe. 87 Prozent davon zeigten bisher ein negatives Ergebnis.
Weitere Informationen zum Programm und zu den Beihilfen gibt die Homepage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Niedersächsische Paratuberkuloseverordnung
Zum 01.11.2017 trat die „Niedersächsische Verordnung zum Schutz der Rinder gegen die Paratuberkulose“ (Nds. ParaTb-VO) in Kraft (s. unten).
Ziele dieser Verordnung sind die Verbesserung des Gesundheitsstatus sowie eine Verminderung der Weiterverbreitung des Erregers in die Betriebe. Sie dient somit der Erhaltung der Tiergesundheit und der Erzeugung von Lebensmitteln besserer Qualität.
Die Verordnung umfasst drei Schwerpunkte:
- Untersuchungsverpflichtung für alle Milchviehbestände
- Untersuchung von Zuchtrindern über einem Alter von 24 Monate bei Verbringen in den Milchviehbestand
- Maßnahmen zur Verbesserung der Biosicherheit und Minderung der Ansteckungsgefahr
Die Verordnung gibt vor, dass alle über 24 Monate alten Zuchtrinder (ausgenommen Mutterkuhbestände) auf Antiköper gegen die Paratuberkulose untersucht werden müssen. Es können dabei die Proben genutzt werden, die schon im Rahmen der BHV-1-Untersuchung genommen wurden. Einzelproben (Einzelblut- bzw. Einzelmilchproben) sind hierbei im Abstand von längstens zwölf Monaten, Bestandsmilchproben im Abstand von drei bis neun Monaten zu untersuchen.
Bei fraglichen oder positiven Untersuchungsergebnissen aus der Bestandsmilch sind alle über 24 Monate alten Zuchtrinder des Bestandes innerhalb von zwei Monaten in einer Einzelprobe zu untersuchen. Die Untersuchungsergebnisse sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Veterinärbehörde mitzuteilen. Die elektronische Übermittlung der Ergebnisse von der Untersuchungseinrichtung in HIT soll in Kürze automatisch erfolgen.
Sollten bei einer Einzeltieruntersuchung positive Ergebnisse auftreten, muss der Tierhalter in Zusammenarbeit mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt einen Hygieneplan erarbeiten, diesen innerhalb eines Jahres auf dessen Wirksamkeit kontrollieren und ggf. weiterführen bzw. in Zusammenarbeit mit dem Tierarzt anpassen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt der Nds. ParaTb-VO ist, dass nur noch negativ auf Antikörper gegen die Paratuberkulose getestete Zuchtrinder über 24 Monate in niedersächsische Rinderbestände eingestellt werden dürfen. Die Untersuchung darf hierbei maximal zwölf Monaten vor Einstellen durchgeführt worden sein.
Die Kosten für die Probenahme sowie Laboruntersuchungen, welche gemäß der Verordnung vorgeschrieben sind, sowie im Falle eines positiven Befundes auch die Kosten für die Biosicherheitsberatung, werden von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse übernommen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, am Paratuberkuloseverminderungsprogramm der Nds. Tierseuchenkasse teilzunehmen, bei welchem zusätzlich die Entfernung positiv getesteter Tiere mit einer Beihilfe versehen ist.
