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Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger
Bestimmte ansteckende Krankheiten müssen bei Verdacht, Erkrankung und Todesfall dem Fachdienst Gesundheit gemeldet werden, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Welche Infektionskrankheiten dazu gehören, nennt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im § 6. Noch umfangreicher ist die Liste meldepflichtiger Krankheitserreger im Falle eines Labornachweises (§ 7 IfSG). Des Weiteren regelt das Infektionsschutzgesetz, wer was genau namentlich bzw. nichtnamentlich melden muss (s. Infektionsschutzgesetz - IfSG).
Links
- Infektionsschutzgesetz (IfSG): Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
- Internetseite des Robert Koch-Institutes (RKI)
- Internetseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes
- Infektionsschutz. Wissen, was schützt - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)