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Maul- und Klauenseuche
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende virusbedingte Krankheit, an der alle Klauentierarten (z. B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) erkranken können. Sie äußert sich als fieberhafte Allgemeinerkrankung, die in unterschiedlich starker Ausprägung die Bildung flüssigkeitsgefüllter Bläschen und das Auftreten von Erosionen insbesondere an Lippen, Zunge, Klauenspalt und Klauensaum zur Folge haben kann.
Aufgrund der extrem hohen Ansteckungsgefahr müssen befallene Betriebe sofort abgesperrt und der Klauentierbestand bei Nachweis der Krankheitserreger getötet werden.
Allgemeines
Die Maul- und Klauenseuche ist in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren nicht mehr aufgetreten. Im Frühjahr 2001 konnte ein Übergreifen der Seuche von den Niederlanden aus auf deutsche Tierbestände verhindert werden. Obwohl sich die Situation nach Einschätzung von Bund, Ländern und Kommunen entschärft hat und auch die bisher aufgetretenen Verdachtsfälle nicht bestätigt wurden, ist weiterhin Vorsicht geboten.
Die Ansteckung mit der Maul- und Klauenseuche erfolgt auf direktem Wege durch Kontakt von Tier zu Tier, im Stall, auf dem Transport, auf Viehmärkten, sowie auf indirektem Wege über Fahrzeuge, Personen, Milch etc. Selbst eine Übertragung über größere Entfernungen durch die Luft ist möglich. Das Virus ist relativ umweltstabil.
Die Maul- und Klauenseuche ist auch heute noch die wirtschaftlich bedeutenste Tierseuche der Welt. Das Virus befällt neben den Haustierarten Rind, Schwein, Schaf und Ziege auch Wildwiederkäuer und Wildschweine.
Zu einer wirksamen Vorbeugung gegen die unkontrollierte Ausbreitung dieser Seuche gehören neben dem frühzeitigen Erkennen des Krankheitsbildes auch die strikte Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Vorsichtsmaßregeln:
- Tiertransporte sind auf ein Minimum zu beschränken,
- betriebsfremden Personen ist der Zugang zu Ställen zu verwehren,
- eine wirksame Betriebshygiene ist einzuhalten.
In ggf. eingerichteten Sperrbezirken und im Beobachtungsgebieten ist zusätzlich Folgendes zu beachten:
- jeglicher Tierverkehr mit Klauentieren ist verboten,
- Haustiere sollten nicht frei herumlaufen,
- landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nur nach Desinfektion den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet verlassen,
- die Milch-ab-Hof-Abgabe ist verboten.
Bereits der Verdacht auf Maul- und Klauenseuche ist dem Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz zu melden.
Krankheitssymptome der Maul- und Klauenseuche
Krankheitssymptome beim Rind sind Fieber (1-2 Tage, bis 42 °C) und beschleunigter Puls. Das Allgemeinbefinden verschlechtert sich rasch, die Tiere fressen schlecht und beginnen zu speicheln. Es erscheinen Blasen an den Innenflächen der Lippen, am Zahnfleisch, am zahnlosen Rand des Oberkiefers, am Rücken, an den Rändern der Zunge sowie zwischen und an den Klauen, an Euterhaut und an den Zitzen. Bei Milchkühen gilt ein schlagartiger Milchrückgang als erstes Alarmzeichen.
Bei Schweinen werden hauptsächlich die Klauen, aber auch die Rüsselscheibe oder die Mundschleimhaut befallen. Saugferkel verenden plötzlich, ohne Krankheitserscheinungen. Am Gesäuge der Sau treten größere Blasen oder geplatzte Blasen mit blutigem Grund auf. Größere Schweine stehen nicht auf, zeigen Schmerzen beim Aufstehen oder gehen lahm.
Bei Schafen und Ziegen sind die Krankheitssymptome relativ unauffällig. Bei Schafen treten an Kronenrand, Zwischenklauenspalten, Maulhöhlen, Lippen und Euter Blasen auf. Durch die Veränderungen an den Klauen lahmen die Tiere. Bei Ziegen ist die Blasenbildung in der Maulhöhle deutlicher als bei Schafen, während die Klauenveränderungen seltener ausgeprägt sind.
Hinweise zur Vorbeugung
- Bereits den Verdacht dem Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz anzeigen! Verdächtig sind Krankheitserscheinungen, die bei mehreren Klauentieren gleichzeitig oder in kurzen Zeitabständen mit ähnlichen Anzeichen auftreten. Bei Schafen ist insbesondere auf Lahmheiten zu achten. Deshalb bitte sofort den Tierarzt hinzuziehen. Jeder verlorene Tag erhöht das Risiko der Weiterverschleppung des Virus um ein Vielfaches.
- Tiere nur aus wenigen bekannten und gesunden Beständen zukaufen.
- Tiertransporte auf ein Minimum beschränken. Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren.
- Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanstalt dürfen nicht auf den Hof fahren. Küchenabfälle nicht an Schweine verfüttern!
- Schadnager wie Ratten und Mäuse sind zu bekämpfen.
- Freilaufendes Geflügel ist einzusperren.
- Betriebsfremden Personen ist der Zutritt zu verwehren! Bei Bedarf Einwegschutzkleidung zur Verfügung stellen.
- Die allgemeine Hygiene im Betrieb ist zu verbessern, d. h. Sauberkeit in allen Bereichen, Desinfektionswannen und -matten in allen Zugangs- und Zufahrtsbereichen und ständig saubere Arbeits- und Schutzkleidung.
- Gemeinschaftlich genutzte Gerätschaften, insbesondere auch Güterfahrzeuge, sollten vor der Weitergabe gereinigt und desinfiziert werden.
