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Infektionsschutz in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann den Kindergarten, die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besucht, kann es andere Kinder, LehrerInnen, ErzieherInnen oder BetreuerInnen anstecken.
Um dies zu verhindern, sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Belehrungen für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte vor. Die Belehrung informiert Eltern und sonstige Sorgeberechtigte über folgende Fragen:
- Bei welchen Erkrankungen darf die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung nicht besucht werden?
- Wann dürfen erkrankte Lehr- oder Aufsichtspersonen ihre Tätigkeit nicht ausüben?
- Welche Schutzmaßnahmen können angeordnet werden?
