Inhaltsbereich
Gesundheitliche Anforderungen an Personal im Lebensmittelbereich
Die Infektionsschutzbelehrungen zum Umgang mit Lebensmitteln können im Landkreis Verden online durchgeführt werden.
In Lebensmitteln tierischer Herkunft können sich bestimmte Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Durch den Verzehr von derartig mit Mikroorganismen verunreinigten Lebensmitteln können Menschen an Lebensmittelinfektionen oder -vergiftungen schwer erkranken. In Gaststätten oder Gemeinschaftseinrichtungen kann davon eine große Anzahl Personen betroffen sein.
Aus diesem Grund muss von jedem Beschäftigten, der mit diesen Lebensmitteln umgeht, zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und zum eigenen Schutz ein hohes Maß an Eigenverantwortung und die Beachtung von Hygieneregeln verlangt werden. So können auch bestimmte Erkrankungen ein Tätigkeitsverbot erforderlich machen.
Sie benötigen vor erstmaliger Ausübung solcher Tätigkeiten eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch den Fachdienst Gesundheit. Diese Bescheingung ersetzt das früher übliche sogenannte Gesundheitszeugnis. Die Belehrung erfolgt als Online-Belehrung.
Voraussetzungen:
- Ihr Wohnsitz oder Arbeitsplatz befindet sich im Landkreis Verden.
Wenn weder der Wohnort noch der Ort der Arbeitsstätte im Landkreis Verden liegt, ist der Landkreis Verden nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes. - Sie beginnen innerhalb der nächsten 3 Monate eine Tätigkeit, bei der Sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
- Es bestehen bei Ihnen keine Hinderungsgründe nach § 42 IfSG.
Ablauf der Online-Belehrung:
Die Online-Belehrung kann jederzeit von zu Hause oder einem anderen Ort aus durchgeführt werden. Sie benötigen lediglich eine stabile Internetverbindung sowie einen PC bzw. ein Tablet oder ein Smartphone. Im Laufe der Online-Belehrung wird Ihnen anhand eines Erklär-Videos und einem Fragenkatalog der hygienische Umgang mit Lebensmitteln erläutert.
Zum Start der Online-Belehrung klicken Sie bitte hier.
Die Belehrung ist neben Deutsch auch in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Türkisch möglich.
Gebühren:
Für die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung durch den Fachdienst Gesundheit wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 Euro erhoben.
Ansprechpartner/in
| Martina Sackmann | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2148 (Gesundheitsamt, 2. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-512 E-Mail: infektionsschutz@landkreis-verden.de | |