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Genehmigung der Impfung gegen BTV
Halter von Rindern, Schafen und Ziegen im Landkreis Verden dürfen seit Juli 2016 ihre Tiere auf freiwilliger Basis gegen die Blauzungenkrankheit mit einem inaktivierten Impfstoff der Serotypen 4 und 8 impfen lassen. Eine entsprechende Genehmigung hat das Veterinäramt des Landkreises Verden in Form einer Allgemeinverfügung erteilt. Einzelne Betriebe brauchen keine Einzel-Impfgenehmigung beantragen.
Die Impfung darf nur mit Totimpfstoffen durchgeführt werden. Die Genehmigung gilt nur dann, wenn die vorgenommenen Impfungen innerhalb von sieben Tagen durch den Impftierarzt in das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) eingetragen werden.
Zum Hintergrund: Erreger der Blauzungenkrankheit ist das Bluetongue-Virus (BTV). Die Krankheit tritt vor allem bei Rindern, Ziegen und Schafen auf und geht neben einer charakteristischen Blaufärbung der Zunge mit schmerzhaften Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen einher. Neben Leistungseinbußen durch Milchrückgang, Gewichtsverlust und Aborte führen schwere Verlaufsformen auch zu hohen Sterblichkeitsraten (insbesondere bei Schafen). Übertragen wird das Virus hauptsächlich durch verschiedene Gnitzen-Spezies (Mücken der Gattung Culicoides).
Vor dem Hintergrund einer aktuellen Ausbreitung des BTV in Ungarn, Slowenien, Italien und Frankreich empfiehlt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) eine Bekämpfung dieser Tierseuche durch Impfung der Hauswiederkäuer. Die alleinige Anwendung von Repellentien, so die StIKo Vet, könne die Übertragung des Virus durch Gnitzen allenfalls verlangsamen, jedoch nicht sicher verhindern.
Daher wurde die EG Durchführungsverordnung zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit geändert. Das seit 2012 geltende Impfverbot gegen BTV wurde aufgehoben, da eine Bluetongue-Epidemie unter Wiederkäuern in Deutschland schwere wirtschaftliche Schäden als auch beträchtliches Tierleid zur Folge hätte, da die Serotypen BTV-4 und BTV-8 auf eine ungeschützte Population treffen.
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung sowie ein Merkblatt zur Blauzungenkrankheit sind nachstehend abrufbar.
