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Coronavirus: Informationen zur COVID-19-Impfung
Der Einsatz der Mobilen Impfteams im Landkreis Verden - wie auch in ganz Niedersachsen - endete am 31.12.2022. Erforderliche Covid-19-Impfungen werden von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie in Apotheken durchgeführt.
Das Niedersächsische Impfportal sowie die Hotline des Landes zur Covid-19-Impfungen (0800 9988665) werden zum 01.01.2023 abgeschaltet. Im Anschluss beantwortet bis März eine Bandansage die wichtigsten Fragen.
Weitere Informationen zu den COVID-Schutzimpfungen und dem Corona-Virus finden Sie unter www.impfen-schuetzen-testen.de sowie unter www.niedersachsen.de/coronavirus.
Sie möchten sich impfen lassen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, ob dort Impfstoff vorhanden ist und die Impfung durchgeführt werden kann.
Eine Impfärztin bzw. einen Impfarzt in Ihrer Nähe können Sie auch über das Portal der kassenärztlichen Vereinigung www.arztauskunft-niedersachsen.de finden. Wählen Sie bitte auf der Startseite im Feld „Besonderheiten“ den Stichpunkt „Corona-Impfung“ aus und geben Sie dann im Feld „Wo“ den Namen Ihres Wohnortes oder Ihre Postleitzahl ein. Dann werden Ihnen alle Praxen in Ihrem näheren Umfeld angezeigt, die Impfungen durchführen. Bitte vereinbaren Sie dann telefonisch einen Termin mit einer der Praxen.
Sie haben Ihren Impfausweis verloren?
Personen, die ihren Impfausweis (Impfbuch) verloren haben, wenden sich bitte an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt. Beide können die Impfungen bei Vorliegen des digitalen Impfnachweises nachtragen.
Sofern ebenfalls der digitale Impfnachweis abhandengekommen ist, können sich Personen, die durch die niedersächsischen mobilen Impfteams und Impfzentren geimpft wurden, an das Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wenden. Dort kann der digitale Impfnachweis nachträglich ausgestellt werden, wenn die Verpflichtung zum Nachweis des Impfstatus besteht, beispielsweise wegen eines geplanten Auslandsaufenthaltes.
Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von ca. 50,00 EUR erhoben. Bitte beantragen Sie die nachträgliche Ausstellung des digitalen Impfnachweises unter Angabe der folgenden Informationen über die E-Mail-Adresse krims.zentrale@ms.niedersachsen.de:
- vollständiger Name
- Geburtsdatum
- die zum Zeitpunkt der Impfungen gültige vollständige Adresse
- falls abweichend die Adresse, an die der Nachweis versendet werden soll
- Impfdatum der (jeweiligen) Impfung(en) - zuzüglich der Angabe, um die wievielte Impfung es sich (jeweils) handelt
- Impforte (Impfzentrum oder mobiles Impfteam von welcher Stadt/Landkreis?)
Personen, die nicht in einem niedersächsischen Impfzentrum geimpft worden sind, wenden sich bitte an eine Apotheke oder an die Arztpraxis, in der die Impfung stattgefunden hat. Apotheken, die diese Funktion übernehmen, finden Sie über https://www.mein-apothekenmanager.de/
