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Landesblindenfonds

Allgemeine Informationen

Die Richtlinie über die Gewährung von Leistungen aus dem Landesfonds für blinde Menschen in besonderen Lebenssituationen (Landesblindenfonds) und aus dem Assistenzleistungsfonds für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in leitender Funktion oder in Gremien ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Leistungen aus dieser Richtlinie können nicht mehr beantragt werden.


zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Verden- VCard
Marienstraße 8
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 14-0
Telefax: 04231 14-153
E-Mail: Homepage: ww­w.­so­zia­les.­nie­der­sach­sen.deÖffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
9.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.
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