Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über
Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben
(Besitzer), haben
Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
nicht angegeben
nicht angegeben
Es fallen keine Gebühren an.
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
| Landkreis Verden | |
| Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-0 Telefax: 04231 15-603 E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.deHomepage: https://www.landkreis-verden.de | Di., Do. und Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Do. 14.00 - 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung. |