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Besitz von Polioviren Anzeige

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Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über

Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben

(Besitzer), haben

Allgemeine Informationen

Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes Formular
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


Ansprechpartner/in
Landkreis Verden
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-0
Telefax: 04231 15-603
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-ver­den.de
Di., Do. und Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung.
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