Wenn Ihr jetziges Kennzeichenschild unlesbar oder verbeult ist, können Sie sich neue Kennzeichenschilder nach den geltenden Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung drucken und diese von der Zulassungsstelle abstempeln lassen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- das/die zu ersetzenden Kennezeichenschild/er
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), wenn das hintere Kennzeichen zu ersetzen ist.
Der Original-HU-Bericht ist immer vorzulegen. Die bisher ausgeübte Praxis, dass Stempel in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 bzw. Kopien von HU-Berichten akzeptiert werden, wird nicht mehr angewendet.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für das Abstempeln des vorderen Kennzeichens beträgt 4,40 EUR, die Gebühr für das Abstempeln des hinteren Kennzeichens beträgt 4,90 EUR. Das Abstempeln beider Kennzeichen kostet 6,10 EUR. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
